Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit

1.1. Für den Geschäftsverkehr der bemerkenswerk! Kommunikations- und Marketingagentur, Hopfensteige 11, 88069 Tettnang (im Folgenden „bemerkenswerk!“), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). Der Vertragspartner wird nachfolgend Kunde genannt.

1.2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von bemerkenswerk! ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

1.3. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) bekannt gegeben. Änderungen können jederzeit erfolgen und erlangen vier Wochen nach Bekanntgabe Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, sofern der Kunde nicht der Gültigkeit der geänderten AGB innerhalb dieser Frist schriftlich widerspricht (konkludentes Einverständnis).

2. Angebot, Kostenvoranschlag, Vertragsschluss

2.1. Angebote von bemerkenswerk! sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden. Grundlage für die Erstellung des Angebots bzw. Kostenvoranschlages bilden die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde während der üblichen Geschäfts- bzw. Arbeitszeiten und auf seine Kosten bereitstellt.

2.2. Der Kunde hat das Angebot auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit einem Zustimmungsvermerk zu versehen. Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung bzw. Auftragserteilung zustande – wahlweise durch Absendung eines formlosen Bestätigungsschreibens oder einer Auftragsbestätigung per E-Mail, Telefax oder Post.

2.3. Das Angebot bzw. der Kostenvoranschlag wird von bemerkenswerk! nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Bestellung bzw. Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 10 % ergeben, so wird bemerkenswerk! den Kunden unverzüglich darüber informieren. Handelt es sich dabei um unvermeidliche Kostenerhöhung von bis zu 10 %, ist eine gesonderte Mitteilung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

3.1. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Stundennettopreise in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie exklusive aller mit dem Versand oder der Installation entstehenden Kosten und Spesen.

3.2. Dienstleistungen einschließlich der Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter des Kunden werden von bemerkenswerk! zu den am Tag der Leistungserbringung geltenden Dienstleistungssätzen nach Zeitaufwand verrechnet und während der üblichen Geschäfts- bzw. Arbeitszeiten erbracht.

3.3. Für mitgelieferte Softwarekomponenten Dritter gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.

3.4. bemerkenswerk! ist berechtigt, je nach Projektfortschritt eine angemessene Abschlagszahlung zu verlangen.

3.5. Sollte ein Auftrag aufgrund von Umständen, welche der Kunde zu vertreten hat, nicht bearbeitet werden können, ist bemerkenswerk! ebenfalls berechtigt Teilrechnungen zu stellen.

3.6. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.

3.7. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 649 BGB Gebrauch, kann bemerkenswerk!, neben den erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten, 5% der Vergütung verlangen, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfällt, soweit nicht bemerkenswerk! einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Betrag nachweisen.

3.8. Zahlungen sind abzugsfrei 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt per E- Mail ohne digitale Signatur oder auf dem Postweg.

3.9. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, sämtliche bemerkenswerk! durch diesen Zahlungsverzug entstehenden, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassogebühren zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich bemerkenswerk! vor.

3.10. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Verzug ein, wenn auch nur eine Teilzahlung nicht fristgerecht oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges wird der gesamte noch ausstehende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Verzug steht bemerkenswerk! das Recht zu, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren (Drucksachen, Webveröffentlichungen etc.) zurückzubehalten und die laufenden Arbeiten vorläufig einzustellen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten beglichen ist. Das Recht von bemerkenswerk! bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.

4. Lieferung und Abnahme

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von bemerkenswerk! zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen.

4.2. Die Lieferungen und Leistungen von bemerkenswerk! sind stets teilbar (Projektteilziele).

4.3. Stellt der Kunde nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung durch bemerkenswerk! beheben zu lassen. bemerkenswerk! bemüht sich um schnellstmögliche Mängelbehebung, wobei eine definierte Behebungszeit nicht garantiert wird. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme von Leistungen oder Lieferungen wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

4.4. Höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von bemerkenswerk! liegen, entbindet bemerkenswerk! von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

4.5. bemerkenswerk! behält sich das Recht an den dem Kunden gelieferten Waren, Onlinelösungen und allen sonstigen hierzu zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie die Einräumung der nicht exklusiven Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises vor.

5. Erfüllungsort, Gefahrenübergang

5.1. Ist der Kunde ein Unternehmer so wird als Erfüllungsort für die Pflichten der Parteien der Firmensitz von bemerkenswerk! vereinbart.

5.2. Die Kosten und das Risiko der Lieferung trägt der Kunde. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der bemerkenswerk! Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über. Der Kunde trägt ferner die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Echtdaten und ihn trifft die Pflicht zur Sicherung von Echtdaten, wenn mit diesen zu Testzwecken auf der zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet wird.

6. Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Rücktritt

6.1. bemerkenswerk! ist bestrebt, die vereinbarten Lieferfristen und -termine nach Möglichkeit einzuhalten. Sie sind – falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden – unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.

6.2. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen des Kunden entstehen, sind von bemerkenswerk! nicht zu vertreten und können nicht zum Liefer- oder Leistungsverzug von bemerkenswerk! führen. Dadurch verursachte Mehrkosten trägt der Kunde.

6.3. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist schriftlich geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dem Verzug vorliegt.

6.4. Sollte sich bei der Durchführung des Auftrages herausstellen, dass die Erbringung der Leistung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, wird bemerkenswerk! dies dem Kunden unmittelbar anzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend ab, bzw. schafft dieser nicht die Voraussetzungen, dass die Ausführung bzw. Erbringung der Leistung möglich wird, kann bemerkenswerk! die Ausführung ablehnen und vom Auftrag zurückzutreten. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Säumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist bemerkenswerk! ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sämtliche für bemerkenswerk! entstandenen Kosten sind vom Kunden zu ersetzen.

7. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

7.1. Ist der Kunde ein Unternehmer, ist dieser nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zu verweigern oder zurückzuhalten.

7.2. Soweit es sich nicht um unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenforderungen handelt, ist eine Aufrechnung gegen Ansprüche von bemerkenswerk! ausgeschlossen.

8. Nutzungsrechte

8.1. Alle Urheberrechte an den erbrachten Leistungen (Computerprogramme, Konzepte etc.) stehen bemerkenswerk! zu. bemerkenswerk! räumt dem Kunden ein nicht exklusives, zeitlich unbeschränktes Recht ein, die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Leistungen nach den dort festgelegten Spezifikationen sowie nach Maßgabe des geltenden Urheberrechts zu nutzen.

8.2. Nutzen in Bezug auf Computerprogramme ist jedes dauerhafte oder vorübergehende vollständige oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Programme und Daten zum Zwecke ihrer Ausführung. Zur Nutzung gehört auch die Ausführung der genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung, Untersuchung oder zum Test der überlassenen Computerprogramme, ferner die Herstellung von Sicherungskopien des überlassenen Computerprogramms und den darin enthaltenen Daten, sofern dies für die künftige Benutzung des Programms, der Daten oder des Gesamtsystems erforderlich ist.

8.3. bemerkenswerk! ist zur Archivierung des Vertragsgegenstandes nach Abnahme berechtigt, jedoch weder zur Archivierung nach Abnahme noch zur Herausgabe archivierter Vertragsgegenstände verpflichtet.

8.4. Es ist dem Kunden oder Dritten nicht gestattet, die urheberrechtlich geschützten Leistungen von bemerkenswerk! durch alle bekannten und zukünftigen Nutzungsarten nach dem Urheberechtsgesetz ohne Zustimmung von bemerkenswerk! zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen und wieder-zugeben, zu bearbeiten oder umzugestalten oder auf Tochterunternehmen oder Auslandsniederlassungen zu adaptieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm gewährten nicht exklusiven Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.

8.5. Für die Gewährung von Nutzungsrechten für andere als vertraglich vereinbarte Zwecke oder Folgezwecke des Kunden, behält sich bemerkenswerk! vor, dem Kunden eine zusätzliche Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen.

8.6. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung von Computerprogrammen oder Konzepten werden von diesem keine Rechte, insbesondere keine Miturheberrechte erworben.

8.7. bemerkenswerk! darf für eigene Zwecke und unter Beachtung der gesetzlichen sowie vertraglichen Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften, erbrachte Leistungen zu eigenen Werbezwecken und PR-Aktivitäten verwenden.

8.8. Verstöße gegen die obigen Bestimmungen haben Schadenersatz zur Folge.

9. Gewährleistung

9.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme gemäß Ziffer 4 dieser AGB.

9.2. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen.

9.3. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb einer Frist von 14 Tagen, ausreichend spezifiziert und schriftlich zu rügen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. bemerkenswerk! ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) selbst zu bestimmen.

9.4. Sofern bemerkenswerk! Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienstleistungen erbringt (z.B. Kosten für Hilfestellung, Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen) werden diese gemäß den gültigen Dienstleistungssätzen nach Zeitaufwand verrechnet. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, die durch Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstigen Eingriffe, die vom Kunden oder von dritter Seite vorgenommen worden sind, verursacht wurden.

9.5. Ferner übernimmt bemerkenswerk! keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, die Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

9.6. Für Computerprogramme, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch bemerkenswerk!

9.7. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Computerprogramme ist, bezieht sich die Gewährleistung jeweils auf die beauftragte Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

10. Haftung, Schadenersatz

10.1. bemerkenswerk! schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen von bemerkenswerk! Die Höhe des Schadenersatzanspruches ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.2. Sobald der Kunde Entwürfe, Musterseiten, Layouts oder Texte freigegeben hat, entfällt hierfür jede Haftung von bemerkenswerk!

10.3. Für die Eintragung und Schutzfähigkeit von Entwürfen haftet bemerkenswerk! nur, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. bemerkenswerk! haftet für die rechtliche Unzulässigkeit von Werbemaßnahmen nur, wenn grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die Werbemaßnahme auf eigene Kosten rechtlich überprüfen zu lassen.

10.4. bemerkenswerk haftet nicht für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften jedweder Art durch den Kunden.

10.5. bemerkenswerk! haftet nicht für den Inhalt der vom Kunden übermittelten Daten oder für den Inhalt von Daten der Kunden, die durch Dienste von bemerkenswerk! öffentlich zugänglich sind.

10.6. Jegliche rechtliche Beratung des Kunden, insbesondere die rechtliche Überprüfung des Impressums des Kunden und möglicher gesetzlicher Vorgaben an den Handel des Kunden selbst, sowie die Überprüfung der Einhaltung sämtlicher Verbraucherschutzvorschriften durch den Kunden ist bemerkenswerk! nicht gestattet und damit ausdrücklich nicht Leistungsgegenstand. Die Haftung von bemerkenswerk! für deren Einhaltung durch den Kunden wird ausgeschlossen.

11. Beauftragung Dritter

Die Beauftragung von Subunternehmern durch bemerkenswerk! ist stets zulässig.

12. Datenschutz, Geheimhaltung, Urheberrecht

12.1. bemerkenswerk! verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten und die Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.

12.2. bemerkenswerk! und der Kunde verpflichten sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihnen zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder aufgrund der Geschäftsbeziehung oder des Kontakts bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung Dritten in keiner, wie auch immer gearteten Weise, zugänglich zu machen. Weiter verpflichten sich bemerkenswerk! und der Kunde, Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.

12.3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sich die bemerkenswerk! zur Verfügung gestellten Materialien, Unterlagen, Bilder, Texte, Tonwerke, etc. in seinem Eigentum befinden bzw. ihm vom Berechtigten eine Lizenz zur entsprechenden Nutzung oder sonstige Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

13. Rechtswahl, Gerichtsstand, Verbraucher

13.1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf).

13.2. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der bemerkenswerk! Firmenitz als Gerichtsstand vereinbart.

13.3. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB), gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als Verbraucherschutzvorschriften nicht zwingend andere Bestimmungen vorsehen.

14. Salvatorische Klausel, Sonstiges

14.1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr tritt an Stelle der unwirksamen Bestimmung rückwirkend eine solche, die gesetzlich zulässig und wirksam ist und dem ursprünglichen Parteiwillen in wirtschaftlicher Hinsicht weitestgehend gerecht wird.

14.2. Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen zwischen bemerkenswerk! und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

© 2024 | bemerkenswerk! Werbe- und Internetagentur Kressbronn am Bodensee | Alle Rechte vorbehalten | 29.03.2024 | 10:47